Frage 130 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Reicht es, wenn Sie einen Wechsel der Bewilligungsinhaberin oder des Bewilligungsinhabers dem Gastgewerbeinspektorat melden?

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Richtige Antwort zu Frage 130

  • A: Nein. Ein Wechsel der verantwortlichen Person, sowie wichtige Änderungen im Betrieb und Betriebsschliessungen müssen auch dem kantonalen Laboratorium gemeldet werden.
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