Frage 207 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Kann die Dauer der Probezeit vom 13. Monatslohn abgezogen werden?

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Richtige Antwort zu Frage 207

  • B: Nein, bei erfolgreich bestandener Probezeit muss der 13. Monatslohn für die gesamte Arbeitsperiode ausgerichtet werden.
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