Frage 207 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt
Kann die Dauer der Probezeit vom 13. Monatslohn abgezogen werden?
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 207
- B: Nein, bei erfolgreich bestandener Probezeit muss der 13. Monatslohn für die gesamte Arbeitsperiode ausgerichtet werden.
Weitere Fragen: L-GAV, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen
- 208Wird der 13. Monatslohn auf der Auszahlung von Ferien-, Feier-, und Ruhetagen berechnet?
- 209Was darf vom Lohn in Abzug gebracht werden?
- 210Was darf vom Lohn in Abzug gebracht werden?
- 211Was kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber aus dem AHV-Ausweis entnehmen?
- 212Ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber verpflichtet abzuklären, ob die Angestellten einen AHV-Ausweis besitzen?
- 213Ab wann ist eine erwerbstätige Person AHV-beitragspflichtig?