Frage 212 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber verpflichtet abzuklären, ob die Angestellten einen AHV-Ausweis besitzen?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 212

  • A: Ja
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