Frage 212 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt
Ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber verpflichtet abzuklären, ob die Angestellten einen AHV-Ausweis besitzen?
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Richtige Antwort zu Frage 212
- A: Ja
Weitere Fragen: L-GAV, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen
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