Frage 208 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Wird der 13. Monatslohn auf der Auszahlung von Ferien-, Feier-, und Ruhetagen berechnet?

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Richtige Antwort zu Frage 208

  • A: Ja, am Ende des Arbeitsverhältnisses ist auf die Auszahlung von Ferien-, Feier-, und Ruhetagen der 13. Monatslohn zu berücksichtigen.
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