Frage 206 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt
Haben Mitarbeitende Anspruch auf den 13. Monatslohn, wenn sie noch während der Probezeit ausscheiden?
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Richtige Antwort zu Frage 206
- B: Nein, der volle 13. Monatslohn muss erst nach Ablauf der Probezeit rückwirkend ausbezahlt werden.
Weitere Fragen: L-GAV, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen
- 207Kann die Dauer der Probezeit vom 13. Monatslohn abgezogen werden?
- 208Wird der 13. Monatslohn auf der Auszahlung von Ferien-, Feier-, und Ruhetagen berechnet?
- 209Was darf vom Lohn in Abzug gebracht werden?
- 210Was darf vom Lohn in Abzug gebracht werden?
- 211Was kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber aus dem AHV-Ausweis entnehmen?
- 212Ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber verpflichtet abzuklären, ob die Angestellten einen AHV-Ausweis besitzen?