Frage 206 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Haben Mitarbeitende Anspruch auf den 13. Monatslohn, wenn sie noch während der Probezeit ausscheiden?

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Richtige Antwort zu Frage 206

  • B: Nein, der volle 13. Monatslohn muss erst nach Ablauf der Probezeit rückwirkend ausbezahlt werden.
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