Frage 66 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Wenn Sie als betriebsverantwortliche Person mit dem Inspektionsbericht, einer Verfügung oder einer Probenuntersuchung nicht einverstanden sind, können Sie dies kundtun. In welcher Form, innert welcher Frist und an wen gerichtet?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 66

  • A: Einsprache innert 10 Tagen, an die Kantonschemikerin oder den Kantonschemiker
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