Frage 218 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt
Wem gehört das Trinkgeld?
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 218
- D: Ohne gegenteilige Vereinbarung gehört das Trinkgeld jener Person, die das Trinkgeld in Empfang nimmt.
Weitere Fragen: L-GAV, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen
- 219Wie lange müssen Lohnabrechnungen und die notwendigen Unterlagen dazu aufbewahrt werden?
- 220Was ist eine Schlussabrechnung?
- 221Wie hoch ist die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mit Einschluss der Präsenzzeit für gastgewerbliche Mitarbeitende in Normalbetrieben höchstens?
- 222Wie hoch ist die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mit Einschluss der Präsenzzeit für gastgewerbliche Mitarbeitenden bewilligten Saisonbetrieben höchstens?
- 223Wie hoch ist die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mit Einschluss der Präsenzzeit für gastgewerbliche Mitarbeitende in Kleinbetrieben (max. vier Mitarbeitende) höchstens?
- 224Kann ein ganzjährig geöffneter Betrieb die Anforderungen eines Saisonbetriebes erfüllen?