Frage 217 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Bis spätestens wann muss der Lohn ausbezahlt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 217

  • A: Der Lohn muss bis spätestens am letzten Tag des Monates ausbezahlt werden. Bei umsatzabhängigen Löhnen oder bei Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung kann die Auszahlung bis spätestens am 6. des Folgemonates erfolgen.
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