Frage 103 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Sie bestellen eine grössere Menge Hackfleisch. Dieses verpacken Sie und lagern es im Tiefkühler. Zu einem späteren Zeitpunkt tauen Sie es auf und produzieren eine Salsa Bolognese. Diese portionieren Sie und frieren sie erneut ein. Ist dies erlaubt?

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Richtige Antwort zu Frage 103

  • B: Ja, Hackfleisch darf in rohem sowie in gekochtem Zustand je einmal tiefgefroren werden.
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