Restaurant eröffnen in Basel: Bewilligungen & Kosten
Was brauchst du, um in Basel-Stadt ein Restaurant, eine Bar oder ein Café zu eröffnen? Wirtepatent, Betriebsbewilligung für CHF 600, Baubegehren, Meldung ans Kantonslabor, Boulevard und Öffnungszeiten, Schritt für Schritt mit amtlichen Quellen.
Ein Restaurant, eine Bar oder ein Café in Basel zu eröffnen, ist vor allem Papierarbeit. Du brauchst eine Betriebsbewilligung vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI), und die bekommst du für ein Restaurant nur mit Fähigkeitsausweis, also dem Wirtepatent.
Dazu kommen je nach Lokal ein Baubegehren, die Meldung beim Kantonalen Laboratorium und eine Bewilligung für die Tische draussen. Eröffnen darfst du erst, wenn die Betriebsbewilligung vorliegt.
Hier findest du jede Bewilligung mit der zuständigen Stelle, den amtlichen Gebühren und der richtigen Reihenfolge. Wo wir eine Zahl nicht belegen konnten, steht das dabei.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer in Basel-Stadt Speisen oder Getränke zum Konsum vor Ort verkauft, braucht eine Betriebsbewilligung des BGI. Für einen Restaurationsbetrieb kostet sie CHF 600.
- Für Restaurants und Hotels muss die verantwortliche Person einen Fähigkeitsausweis haben. Die Wirtefachprüfung dafür kostet CHF 380.
- Befreit sind nur Kleinstbetriebe ohne Alkohol mit höchstens 20 m² Konsumfläche und 10 Plätzen.
- Ein separates Alkoholpatent gibt es nicht, der Ausschank steckt in der Betriebsbewilligung.
- Das BGI entscheidet in der Regel innert eines Monats nach vollständigen Unterlagen, bei Umbauten erst nach der Baubewilligung.
- Checkliste: alle Schritte und Kosten
- Braucht mein Lokal eine Bewilligung?
- Wirtepatent: wer es braucht
- Das Gesuch beim BGI
- Umbau und Baubegehren
- Meldung beim Kantonalen Laboratorium
- Alkohol, Jugendschutz und Rauchen
- Tische draussen: Boulevard und Allmend
- Öffnungszeiten
- Firma, Steuern und Personal
- Unser Wirtepatent Basel-Stadt Online-Trainer
- Häufige Fragen
- Quellen
Checkliste: alle Schritte und Kosten
Die Tabelle zeigt die Schritte in der Reihenfolge, in der du sie am besten angehst. Die Beträge sind amtliche Gebühren, Umbau, Einrichtung und Miete sind nicht enthalten.
| Schritt | Stelle | Gebühr |
|---|---|---|
| 1. Fähigkeitsausweis (Wirtefachprüfung) oder Anerkennung | BGI | CHF 380 je Prüfung, Anerkennung CHF 150 bis 50012 |
| 2. Baubegehren, falls Umbau oder neue Nutzung | Bauinspektorat im BGI | nach Baugebührenverordnung, Betrag hängt vom Vorhaben ab |
| 3. Betriebsbewilligung Restaurationsbetrieb | BGI, Gastgewerbebewilligungen | CHF 6002 |
| 4. Meldung als Lebensmittelbetrieb | Kantonales Laboratorium | keine Gebühr gefunden3 |
| 5. Boulevard (Tische auf Allmend) | Allmendverwaltung, Tiefbauamt | Innenstadt CHF 80 pro m² und Jahr, ausserhalb rund 25 % weniger4 |
| 6. Längere Öffnungszeiten, falls gewünscht | BGI, Entscheid durch Amt für Umwelt und Energie | Änderung der Bewilligung CHF 6002 |
Ohne Umbau und Boulevard kommst du mit Prüfung und Bewilligung auf CHF 980 an amtlichen Gebühren. Mit 20 m² Boulevard in der Innenstadt kommen CHF 1'600 pro Jahr dazu.
Braucht mein Lokal eine Bewilligung?
Bewilligungspflichtig ist, wer gegen Entgelt Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgibt oder Gäste beherbergt.5 Das gilt für Restaurant, Bar, Café, Bistro und Imbiss mit Sitzplätzen gleichermassen.
Das Gesetz kennt vier Betriebsarten:5
- Restaurationsbetrieb: der Normalfall für Restaurant, Bar und Café.
- Beherbergungsbetrieb: Hotels und Pensionen mit mehr als 6 Betten.
- Vereins- und Klubwirtschaft: höchstens 4 Tage pro Woche während je 6 Stunden, bis 24 Uhr.
- Gelegenheits- und Festwirtschaft: für einzelne Anlässe.
Ausnahme für Kleinstbetriebe
Keine Bewilligung brauchst du nur im sogenannten Bagatellbereich. Dafür müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: kein Alkohol, höchstens 20 m² Konsumfläche (innen und aussen zusammengezählt) und höchstens 10 Plätze.56
Ein kleines Café mit ein paar Hockern kann also ohne Bewilligung auskommen. Sobald du Bier oder Wein ausschenkst oder einen elften Platz aufstellst, brauchst du sie.
Auch im Bagatellbereich gelten das Lebensmittelrecht, das Rauchverbot und die Alkoholverbote für Jugendliche.6
Wirtepatent: wer es braucht
Die Bewilligung lautet auf eine natürliche Person, die für die Führung des Betriebs verantwortlich ist, und auf einen bestimmten Betrieb.5 Diese Person muss bei Restaurations- und Beherbergungsbetrieben einen Fähigkeitsausweis haben.5
Für Vereinswirtschaften und Festwirtschaften verlangt das Gesetz keinen Ausweis. Wer ein normales Restaurant, eine Bar oder ein Café mit Alkohol eröffnet, kommt um das Wirtepatent aber nicht herum.
Inhaber oder Geschäftsführer?
Den Ausweis braucht die Person, auf die die Bewilligung lautet. Das muss nicht die Eigentümerin der Firma sein. Viele Betriebe setzen eine Geschäftsführerin mit Patent ein, die dann die Verantwortung trägt.5
Mehrere Betriebe desselben Inhabers dürfen von einer verantwortlichen Person geführt werden. Ist sie länger als 60 Tage verhindert, meldest du eine Stellvertretung, die höchstens 6 Monate gilt.6
Die Bewilligung ist persönlich und grundsätzlich nicht übertragbar.5 Übernimmst du ein bestehendes Lokal, brauchst du also eine eigene Bewilligung und einen eigenen Ausweis.
Wann du keine neue Prüfung brauchst
Einen eigenen Basler Ausweis brauchst du nicht, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:5
- Du hast einen mindestens gleichwertigen Fähigkeitsausweis, zum Beispiel aus einem anderen Kanton.
- Du hast eine anerkannte gastgewerbliche Fachschule abgeschlossen.
- Du hattest mindestens 3 Jahre rechtmässig eine Bewilligung für einen Gastbetrieb in einem anderen Kanton.
- Du hast mindestens 3 Jahre mit Fachverantwortung in einem bewilligten Betrieb gearbeitet.
Die Anerkennung kostet CHF 150 bis 500.2 Das BGI kann zusätzlich eine ergänzende Prüfung verlangen. Bei Ausweisen aus dem Ausland entscheidet es nach dem Freizügigkeitsabkommen.6
Die Wirtefachprüfung
Trifft nichts davon zu, legst du die Wirtefachprüfung beim BGI ab. Sie kostet CHF 380, besteht aus 70 Fragen in 90 Minuten, und du musst in beiden Fächern (Konsumentenschutz und Arbeitnehmerschutz) mindestens 60 Prozent erreichen.17
Termine, Anmeldung und alle Gebühren rund um die Prüfung haben wir im Artikel Wirtepatent Basel Prüfung: Kosten & Ablauf zusammengestellt. Plane die Prüfung früh ein, denn ohne Ausweis wird kein Gesuch für ein Restaurant bewilligt.
Das Gesuch beim BGI
Das Gesuch reichst du schriftlich beim BGI ein, Abteilung Gastgewerbebewilligungen am Münsterplatz 11. Dafür gibt es das Formular „Erteilung Betriebsbewilligung“.8
Diese Unterlagen brauchst du
- Kauf-, Pacht- oder Mietvertrag für das Lokal
- Arbeitsvertrag, falls die verantwortliche Person angestellt ist
- Privatauszug aus dem Strafregister
- Fähigkeitsausweis oder Nachweis der Gleichwertigkeit
Die Liste steht so in der Gastgewerbeverordnung.6 Im Formular gibst du ausserdem an, ob du Alkohol ausschenken willst.8
Persönliche Voraussetzungen
Die verantwortliche Person muss handlungsfähig sein, einen guten Leumund haben und Gewähr für eine ordentliche Betriebsführung bieten.5
Verweigert wird die Bewilligung etwa nach einer unbedingten Strafe in den letzten 5 Jahren, wenn sie mit dem Betrieb zu tun hat. Dasselbe gilt bei wiederholten Verstössen gegen Lebensmittel-, Umwelt- oder Passivrauchvorschriften in dieser Zeit.5 Einen Wohnsitz in Basel brauchst du nicht, diese Pflicht wurde aufgehoben.5
Dauer und Gebühr
Das BGI entscheidet in der Regel innert einem Monat, nachdem alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.5 Die Bewilligung wird im Kantonsblatt publiziert.5 Vorher darfst du nicht eröffnen.6
Die Gebühr beträgt CHF 600 für einen Restaurations- oder Beherbergungsbetrieb, CHF 300 für eine Vereinswirtschaft und CHF 150 pro Anlass für eine Festwirtschaft.2
Jede spätere Änderung von Inhaber, Grösse, Charakter oder Öffnungszeiten kostet erneut CHF 600, eine Namensänderung CHF 300.2 Kläre diese Punkte deshalb vor dem Gesuch.
Umbau und Baubegehren
Braucht dein Vorhaben eine Baubewilligung, entscheidet zuerst die Baubehörde und erst danach das BGI über die Betriebsbewilligung.5 Das betrifft typischerweise einen neuen Gastbetrieb in einem früheren Laden, eine grössere Küche oder mehr Plätze.
Die baulichen Anforderungen prüfen die Fachstellen. Lärm und Wohnqualität beurteilt das Amt für Umwelt und Energie.6 Gerade in Wohnquartieren lohnt es sich, Lüftung, Lärm und Öffnungszeiten schon im Baubegehren sauber darzustellen.
Das BGI hat dafür ein eigenes Merkblatt für Baubegehren von Gastgewerbebetrieben. Die Baugebühren richten sich nach dem Vorhaben, einen festen Betrag gibt es nicht. Frag beim Bauinspektorat nach, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst.
Meldung beim Kantonalen Laboratorium
Jeder Gastbetrieb ist ein Lebensmittelbetrieb und muss sich beim Kantonalen Laboratorium Basel-Stadt melden. Dafür gibt es ein Meldeformular, das du per Post an die Kannenfeldstrasse 2 oder per E-Mail einreichst.3
Mit demselben Formular meldest du später auch Änderungen oder die Schliessung. Danach kann das Labor jederzeit kontrollieren.
Wie oft Basler Betriebe kontrolliert und beanstandet werden, steht in unserem Artikel zur Lebensmittelkontrolle in Basel. Lebensmittelhygiene ist auch ein grosser Teil der Wirtefachprüfung.
Alkohol, Jugendschutz und Rauchen
Ein separates Alkoholpatent gibt es in Basel-Stadt nicht. Die Betriebsbewilligung für einen Betrieb mit Alkohol umfasst auch die Bewilligung für gebrannte Wasser.5
Für den Ausschank gelten feste Regeln:5
- Unter 16 Jahren gibt es keinen Alkohol, unter 18 Jahren keine Spirituosen.
- Zwischen 24 und 7 Uhr bekommt niemand unter 18 Jahren Alkohol.
- An Betrunkene darfst du keinen Alkohol abgeben, und Animieren zum Trinken ist verboten.
- Mindestens 3 alkoholfreie Getränke müssen günstiger sein als das billigste alkoholische Getränk in gleicher Menge.
In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Rauchverbot. Ein Fumoir ist erlaubt, wenn es abgetrennt ist, nicht bedient wird und eine eigene Lüftung hat.5 Es darf kein Durchgangsraum sein, und ein Zelt oder Wintergarten zählt als Innenraum, wenn mehr als die Hälfte der Seiten geschlossen ist.6
Diese Regeln kommen in der Wirtefachprüfung im Fach Konsumentenschutz dran. Wer sie für die Prüfung lernt, hat sie im Betrieb schon im Kopf.
Tische draussen: Boulevard und Allmend
Stellst du Tische auf das Trottoir oder einen Platz, nutzt du Allmend und brauchst eine Bewilligung der Allmendverwaltung im Tiefbauamt.4
Der Ablauf: Zuerst reichst du ein Baubegehren beim BGI ein, danach das Gesuch mit einem Plan im Massstab 1:200 bei der Allmendverwaltung. Die Bewilligung gilt das ganze Jahr. Bodenhülsen für Sonnenschirme brauchen ein eigenes, vereinfachtes Baubegehren.4
Die Gebühr beträgt in der Innenstadt CHF 80 pro m² und Jahr, ausserhalb rund 25 Prozent weniger. Massgebend ist der Gebührenzonenplan.4 Bei einer Übernahme, neuer Möblierung oder kleinerer Fläche meldest du den Boulevard neu an.
Öffnungszeiten
Gastbetriebe dürfen in Basel-Stadt von 5 bis 1 Uhr öffnen, in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis 2 Uhr.5 Längere Öffnung gibt es zum Beispiel an Silvester und an der Fasnacht.6
Willst du generell länger offen haben, stellst du ein Gesuch beim BGI. Darüber entscheidet die Fachstelle für Umweltschutz, je nach Fall mit Baubewilligung.5 Bei Zweifeln wegen Lärm wird die Verlängerung auf höchstens 12 Monate befristet.6
Für einen einzelnen Anlass kann das BGI eine längere Öffnung bewilligen.6 Als Änderung der Bewilligung kosten neue Öffnungszeiten CHF 600.2
Firma, Steuern und Personal
Neben den Basler Bewilligungen gelten die Regeln des Bundes:
- Handelsregister: Ein Einzelunternehmen muss sich eintragen, sobald es mindestens CHF 100'000 Umsatz im Jahr macht.9 Eine GmbH oder AG entsteht ohnehin erst mit dem Eintrag.
- Mehrwertsteuer: Ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr bist du mehrwertsteuerpflichtig.10 Restaurationsleistungen kosten den Normalsatz von 8,1 Prozent, reine Lebensmittel wie Take-away 2,6 Prozent.11
- Personal: Für Angestellte im Gastgewerbe gilt der Gesamtarbeitsvertrag L-GAV mit Mindestlöhnen. Die Beträge und den Basler Mindestlohn findest du in Gastro Löhne Basel.
L-GAV, Arbeitsrecht und Sozialversicherungen sind das zweite Fach der Wirtefachprüfung. Was du dort lernst, brauchst du ab dem ersten Angestellten.
Wie viele Betriebe es in Basel gibt und wie sich die Branche entwickelt, steht in Gastronomie in Basel: die Zahlen.
Unser Wirtepatent Basel-Stadt Online-Trainer
Die CHF 380 Prüfungsgebühr sind schnell ausgegeben, wenn du im ersten Anlauf scheiterst, denn ein Fach unter 60 % reicht zum Durchfallen. Im Online-Trainer übst du den amtlichen Übungsfragenkatalog des BGI, am Handy und in deinem Tempo.
Wirtepatent Basel-Stadt online üben: mit uns durch die Wirtefachprüfung garantiert
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- Alle 238 Fragen und Antworten
- Probetest kostenlos
- Geld-zurück-Garantie
Prüfungssimulation: 70 Fragen in 90 Minuten
Jede Probeprüfung ist wie die Wirtefachprüfung aufgebaut: 70 Fragen aus Konsumentenschutz und Arbeitnehmerschutz, 90 Minuten Zeit.
Bestanden hast du wie in der echten Prüfung erst mit mindestens 60 Prozent richtigen Antworten in jedem der beiden Fächer. Am Ende siehst du sofort, welches Fach noch fehlt.
Lernstand je Thema: Wann du prüfungsreif bist
Der Trainer zeigt dir für jedes der vier Themen, wie sicher du schon bist.
So siehst du rechtzeitig, ob etwa Lebensmittelhygiene oder der L-GAV noch wackelt, denn ein schwaches Fach kannst du nicht mit einem starken ausgleichen.
Falsche Antworten kommen wieder
Der Trainer merkt sich, was du schon kannst. Fragen, die du falsch hattest, tauchen wieder auf, bis sie sitzen.
Bei jeder Frage siehst du außerdem, wie oft andere danebenliegen und welche Antwort sie verwechseln.
Lernplan bis zum Prüfungstermin
Trag dein Prüfungsdatum ein, dann verteilt der Trainer die Fragen auf die verbleibenden Tage.
Statt alles am letzten Abend zu pauken, wartet jeden Tag eine kleine Runde.
So bist du zum nächsten Prüfungstermin des Bau- und Gastgewerbeinspektorats bereit, ohne in letzter Minute zu pauken.
Geld-zurück-Garantie
Bestehst du trotzdem nicht, bekommst du beim Einmalkauf dank Geld-zurück-Garantie dein Geld zurück. Zum Vergleich: Jede Wiederholung der Wirtefachprüfung kostet nach unserer Lesart des Reglements erneut CHF 380.1 Einen Wirtekurs ersetzt der Trainer nicht, auf die Fragen der Wirtefachprüfung bist du damit aber gut vorbereitet.
Häufige Fragen
Was kostet es, in Basel ein Restaurant zu eröffnen?
An amtlichen Gebühren mindestens CHF 980: CHF 380 für die Wirtefachprüfung und CHF 600 für die Betriebsbewilligung.12 Dazu kommen bei Bedarf Baugebühren und der Boulevard mit CHF 80 pro m² und Jahr in der Innenstadt.4
Brauche ich für ein Café ein Wirtepatent?
Ja, wenn das Café als Restaurationsbetrieb bewilligt wird. Ohne Bewilligung und Ausweis geht es nur ohne Alkohol, mit höchstens 20 m² Konsumfläche und höchstens 10 Plätzen.5
Kann jemand anderes das Patent haben als ich?
Ja. Die Bewilligung lautet auf die Person, die den Betrieb verantwortlich führt. Das kann eine angestellte Geschäftsführerin mit Fähigkeitsausweis sein.5
Gilt mein Wirtepatent aus einem anderen Kanton in Basel?
Ein gleichwertiger Ausweis wird anerkannt, ebenso 3 Jahre Bewilligung in einem anderen Kanton. Die Anerkennung kostet CHF 150 bis 500.52
Wie lange dauert die Betriebsbewilligung?
In der Regel einen Monat nach vollständigen Unterlagen. Braucht es eine Baubewilligung, entscheidet das BGI erst danach.5
Brauche ich ein separates Alkoholpatent?
Nein. Die Betriebsbewilligung für einen Betrieb mit Alkohol umfasst auch Spirituosen.5
Quellen
Rechtsgrundlagen sind das Gastgewerbegesetz, die Gastgewerbeverordnung, das Prüfungsreglement und die Gebührenverordnung des BGI. Prüfe vor dem Gesuch die aktuellen Formulare und Gebühren auf bs.ch.
- Prüfungsreglement Wirtefachprüfung Basel-Stadt (SG 563.150) (bs.lexwork.naz.ch)
- Gebührenverordnung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats (SG 563.170) (bs.lexwork.naz.ch)
- Kantonales Laboratorium Basel-Stadt: Meldeformular für Lebensmittelbetriebe (media.bs.ch)
- Tiefbauamt Basel-Stadt: Öffentlichen Raum nutzen, Verkaufen und Bewirten (bs.ch)
- Gastgewerbegesetz Basel-Stadt (SG 563.100) (bs.lexwork.naz.ch)
- Gastgewerbeverordnung Basel-Stadt (SG 563.110) (bs.lexwork.naz.ch)
- Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt: Wirtefachprüfung (bs.ch)
- BGI-Formular Erteilung Betriebsbewilligung (170-201) (media.bs.ch)
- Handelsregisteramt: Merkblatt Einzelunternehmen (hra.dij.be.ch)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20), Art. 10 (fedlex.admin.ch)
- ESTV: Mehrwertsteuersätze (estv.admin.ch)
Genug gelesen, Zeit zum Üben
10 Fragen aus der echten Prüfung, sofort die Lösung und am Ende siehst du, wo du stehst.