Die Wirtefachprüfung in Basel-Stadt kostet CHF 380. Für die Bewilligung, mit der du danach einen Betrieb führen darfst, kommen CHF 600 dazu. Das sind zusammen CHF 980, und beide Beträge sind amtlich festgelegt.

Ein Vorbereitungskurs ist nicht Pflicht. Den Preis eines Kurses konnten wir für Basel-Stadt nicht belegen, deshalb steht er hier nicht als Zahl, sondern mit dem Hinweis, wo du nachfragst.

Hier siehst du jeden Posten mit Betrag und Quelle und dann den Ablauf Schritt für Schritt: Anmeldung, Termine, Prüfungstag, Bestehensgrenze und was nach einem Nichtbestehen gilt. Wo sich die Quellen widersprechen, sagen wir es offen.

Amtliche Kosten bis zum Betrieb in Basel-Stadt

CHF 980ohne Kurs
  • Betriebsbewilligung CHF 600 (61 %)
    Restaurations- oder Beherbergungsbetrieb
  • Prüfungsgebühr CHF 380 (39 %)
    ordentliche Wirtefachprüfung
Beide Posten sind amtliche Gebühren. Nicht enthalten sind ein Vorbereitungskurs (Preis für Basel-Stadt nicht gefunden), eine Baubewilligung und Umbauten. Bei Nichtbestehen kommt je Wiederholung die Prüfungsgebühr erneut dazu.12

Was kostet die Prüfung?

Die Tabelle zeigt alle Gebühren, die wir in den amtlichen Texten gefunden haben. Wer die Prüfung brauchen kann, steht im Gastgewerbegesetz: Für einen Beherbergungs- oder Restaurationsbetrieb ist der Fähigkeitsausweis zwingend.3

PostenBetragWann?Quelle
Wirtefachprüfung (ordentlich)CHF 380Immer, wenn du die Prüfung ablegstAmtlich, Prüfungsreglement § 131
Ausserordentlicher PrüfungsterminCHF 760Nur auf Antrag, wenn du nicht auf einen ordentlichen Termin warten willstAmtlich, doppelte Gebühr, Reglement § 131
Ergänzende PrüfungCHF 190 je FachWenn ein ausländischer Ausweis nur teilweise anerkannt wirdAmtlich, Reglement § 131
Bewilligung RestaurationsbetriebCHF 600Wenn du einen Betrieb eröffnestAmtlich, Gebührenverordnung § 42
Bewilligung BeherbergungsbetriebCHF 600Wenn du einen Beherbergungsbetrieb eröffnestAmtlich, Gebührenverordnung § 32
Änderung der Bewilligung (Inhaber, Grösse, Charakter, Öffnungszeiten)je CHF 600Bei späteren Änderungen am BetriebAmtlich, Gebührenverordnung2
NamensänderungCHF 300Wenn der Betrieb umbenannt wirdAmtlich, Gebührenverordnung2
Vorbereitungskursnicht gefundenFreiwilligPflicht verneint im Gesetz3, Preis erfragen
Rekursgebührnicht gefundenNur bei einem RekursBeim BGI erfragen

Die belegte Rechnung für den Normalfall lautet also: CHF 380 für die Prüfung plus CHF 600 für die Bewilligung gleich CHF 980. Ohne Kurs, ohne Baubewilligung und ohne Umbau. Fällst du durch, kostet jeder weitere Anlauf nach unserer Lesart des Reglements die Prüfungsgebühr erneut, also je CHF 380.1

Zwei Hinweise zur Bewilligung. Sie lautet auf eine bestimmte Person und einen bestimmten Betrieb und ist grundsätzlich nicht übertragbar.3 Und der Fähigkeitsausweis allein gibt keinen Anspruch darauf, er ist nur eine der Voraussetzungen.1 Ausserdem verlangt das Gesetz einen guten Leumund und die Gewähr für eine ordentliche Betriebsführung.3

Der Kurs: Preis nicht gefunden

Einen Vorbereitungskurs musst du nicht besuchen. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass keine bestimmte Vorbildung und kein Kurs verlangt wird.3 Du darfst dich also auch selbst vorbereiten, zum Beispiel mit dem Übungsfragenkatalog des Bau- und Gastgewerbeinspektorats (BGI).

Wer einen Kurs möchte: Der Wirteverband Basel-Stadt (Gastro Basel-Stadt) führt laut einem Verzeichniseintrag auf berufsberatung.ch einen Fernlehrgang "Wirtekurs" bis zum kantonalen Diplom. Einen Preis in Franken nennt der Eintrag nicht, er verweist auf die Website des Anbieters.4

Wir schätzen den Preis nicht. Zahlen aus allgemeinen Vergleichsseiten gelten nicht für Basel-Stadt und sind nicht belegt. Frag deshalb direkt bei Gastro Basel-Stadt nach Preis, Dauer und Inhalt und lass dir aufschreiben, was enthalten ist. Die Prüfungsgebühr von CHF 380 zahlst du in jedem Fall beim BGI, sie steckt nicht automatisch im Kurspreis.

Ablauf Schritt für Schritt

1. Voraussetzungen prüfen

Du musst volljährig und urteilsfähig sein.1 Ein Wohnsitz im Kanton ist nach den gesichteten Texten keine Bedingung. Prüfe ausserdem, ob du vielleicht gar keine Prüfung brauchst (siehe den Abschnitt "So sparst du").

2. Anmelden

Du füllst das Anmeldeformular des BGI aus und legst die Kopie von Pass oder ID bei. Das schickst du per Post an das Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel, oder per E-Mail an [email protected].15 Fragen zur Bewilligung beantwortet die Telefonnummer +41 61 267 76 43 (Mo bis Fr 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr).5

Die Plätze sind begrenzt. Sie werden nach Eingang der vollständigen Anmeldung vergeben, einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Termin hast du nicht. Das BGI bestätigt dir den Termin.1

3. Gebühr bezahlen

Die Gebühr zahlst du per Einzahlungsschein. Laut Formular muss sie spätestens 5 Tage vor der Prüfung bezahlt sein, das Reglement verlangt die Zahlung vor Prüfungsbeginn und schliesst sonst aus.61

4. Abmelden oder verschieben

Laut Formular kannst du dich bis 4 Arbeitstage vor der Prüfung abmelden oder verschieben. Danach wird die Gebühr nicht zurückerstattet, ausser bei Unfall oder Krankheit mit Arztzeugnis.6 Das Reglement beschreibt es etwas anders: Bei stichhaltigen Gründen und schriftlichem Rückzug bis 4 Arbeitstage vorher gibt es die Hälfte der Gebühr zurück.1 Die beiden Texte sind nicht deckungsgleich. Frag beim BGI nach, was bei deinem Rückzug gilt, bevor du dich darauf verlässt.

Termine 2026 und 2027

Alle Termine liegen auf einem Mittwoch um 10:00 Uhr. Der Anmeldeschluss ist jeweils drei Wochen (21 Tage) vorher.56

Nr.DatumAnmeldeschluss
26/10Mi 28.10.20267.10.2026 (laut BGI-Seite ausgebucht)
26/12Mi 9.12.202618.11.2026
27/2Mi 3.2.202713.1.2027
27/4Mi 28.4.20277.4.2027
27/6Mi 23.6.20272.6.2027
27/8Mi 25.8.20274.8.2027
27/10Mi 27.10.20276.10.2027 (nur im Formular)
27/12Mi 8.12.202717.11.2027 (nur im Formular)

Wie viele Termine gibt es pro Jahr?

Hier widersprechen sich die Quellen nicht ganz, sie beantworten aber Verschiedenes. Das Prüfungsreglement nennt "vier bis sechs" ordentliche Termine pro Jahr.1 Die BGI-Seite führt sechs Termine pro Jahr auf, und auch das Formular zeigt für 2027 sechs (Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember).56 Rechtlich ist also eine Spanne erlaubt, tatsächlich angeboten werden aktuell sechs. Verlass dich auf die Termine auf der Seite des BGI, nicht auf eine feste Zahl.

Willst du nicht warten, kannst du per E-Mail einen ausserordentlichen Termin beantragen. Der kostet CHF 760.1 Das BGI kann Termine ausserdem absagen oder verschieben.6

Prüfungstag, Fragen und Bestehensgrenze

Ort und Regeln am Tag

Die Prüfung findet im Multifunktionsraum an der Dufourstrasse in Basel statt. Die Seite nennt Dufourstrasse 40, das Formular Dufourstrasse 40/50 in 4052 Basel.56 Schau auf deiner Bestätigung nach, falls dort eine genaue Angabe steht. Zu Beginn werden die Personalien geprüft, Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Wer zu spät kommt, kann ausgeschlossen werden.6

Format: 70 Fragen in 90 Minuten

Die Prüfung ist schriftlich, dauert 90 Minuten und umfasst 70 Fragen. Sie findet in deutscher Sprache statt, Ausnahmen sind vorbehalten, und sie ist nicht öffentlich.156 Wie die 70 Fragen genau aufgebaut sind (zum Beispiel Mehrfachwahl), nennen Reglement und Seite nicht.

Die zwei Fächer

Geprüft wird ausschliesslich Basiswissen in zwei Fächern:1

  • Konsumentenschutz: unter anderem Lebensmittelrecht, Hygiene, Jugendschutz und Schutz vor Passivrauchen. Dazu passt der Artikel Lebensmittelkontrolle Basel: Statistik.
  • Arbeitnehmerschutz: unter anderem Arbeitsrecht, Sozialversicherungen und der L-GAV. Zu den Mindestlöhnen findest du Zahlen im Artikel Gastro Löhne Basel.

Bestehensgrenze: 60 % in jedem Fach

Bestanden hast du, wenn du in jedem Prüfungsfach mindestens 60 % der Aufgaben richtig löst. Noten gibt es nicht.1 Ein schwaches Fach kannst du also nicht mit dem anderen ausgleichen. Ein Gesamtminimum über beide Fächer nennt das Reglement nicht.

Wie viele der 70 Fragen auf welches Fach entfallen, veröffentlicht das BGI nicht.5 Unsere Probeprüfungen verteilen sie im Verhältnis des Übungskatalogs auf 46 und 24 Fragen. Das ist eine Annahme von uns und keine amtliche Vorgabe.

Der Übungsfragenkatalog

Das BGI stellt einen Übungsfragenkatalog samt Lösungen als PDF bereit. Das Reglement sieht vor, dass beispielhafte Fragen "in der Regel online" veröffentlicht werden.1 Er ist kostenlos und die beste Grundlage für die Vorbereitung. Nach unserer Zählung umfasst er 259 Fragen.

Ergebnis, Wiederholung und Rekurs

Das Ergebnis bekommst du schriftlich in einem Prüfungsentscheid. Bis wann der Entscheid kommt, nennt das Reglement nicht.1 Hast du bestanden, erhältst du den Fähigkeitsausweis, unterzeichnet von der Leitung der Abteilung Gastgewerbebewilligung und der Leitung des BGI. Eine Gültigkeitsdauer haben wir in den Texten nicht gefunden.1

Der Ausweis allein erlaubt noch keinen Betrieb. Die Betriebsbewilligung ist ein eigener Schritt, und sie wird im Kantonsblatt publiziert. Das BGI entscheidet in der Regel innert einem Monat, nachdem die Unterlagen vollständig sind.3

Durchgefallen: Wiederholung

Du kannst die Prüfung am nächstmöglichen Termin wiederholen, beliebig oft und ohne Wartefrist. Ein Nichtbestehen in einem anderen Kanton zählt dabei nicht mit.1 Rechne pro Versuch mit der vollen Gebühr von CHF 380.

Rekurs

Gegen den Entscheid kannst du innert 10 Tagen Rekurs beim Bau- und Verkehrsdepartement einlegen, die Begründung folgt innert 30 Tagen.1 Was ein Rekurs kostet, haben wir nicht gefunden. Frag beim BGI nach.

Unser Wirtepatent Basel-Stadt Online-Trainer

Die CHF 380 Prüfungsgebühr sind schnell ausgegeben, wenn du im ersten Anlauf scheiterst, denn ein Fach unter 60 % reicht zum Durchfallen. Im Online-Trainer übst du den amtlichen Übungsfragenkatalog des BGI, am Handy und in deinem Tempo.

Wirtepatent Basel-Stadt · Theorie

Wirtepatent Basel-Stadt online üben: mit uns durch die Wirtefachprüfung garantiert

Der amtliche Übungsfragenkatalog des Bau- und Gastgewerbeinspektorats, jede Frage mit Lösung. Lerne im Trainer und teste dich in einer Prüfung wie echt: 70 Fragen, 90 Minuten.

Prüfungssimulation: 70 Fragen in 90 Minuten

Jede Probeprüfung ist wie die Wirtefachprüfung aufgebaut: 70 Fragen aus Konsumentenschutz und Arbeitnehmerschutz, 90 Minuten Zeit.

Bestanden hast du wie in der echten Prüfung erst mit mindestens 60 Prozent richtigen Antworten in jedem der beiden Fächer. Am Ende siehst du sofort, welches Fach noch fehlt.

Lernstand je Thema: Wann du prüfungsreif bist

Der Trainer zeigt dir für jedes der vier Themen, wie sicher du schon bist.

So siehst du rechtzeitig, ob etwa Lebensmittelhygiene oder der L-GAV noch wackelt, denn ein schwaches Fach kannst du nicht mit einem starken ausgleichen.

Falsche Antworten kommen wieder

Der Trainer merkt sich, was du schon kannst. Fragen, die du falsch hattest, tauchen wieder auf, bis sie sitzen.

Bei jeder Frage siehst du außerdem, wie oft andere danebenliegen und welche Antwort sie verwechseln.

Lernplan bis zum Prüfungstermin

Trag dein Prüfungsdatum ein, dann verteilt der Trainer die Fragen auf die verbleibenden Tage.

Statt alles am letzten Abend zu pauken, wartet jeden Tag eine kleine Runde.

So bist du zum nächsten Prüfungstermin des Bau- und Gastgewerbeinspektorats bereit, ohne in letzter Minute zu pauken.

Geld-zurück-Garantie

Bestehst du trotzdem nicht, bekommst du beim Einmalkauf dank Geld-zurück-Garantie dein Geld zurück. Zum Vergleich: Jede Wiederholung der Wirtefachprüfung kostet nach unserer Lesart des Reglements erneut CHF 380.1 Einen Wirtekurs ersetzt der Trainer nicht, auf die Fragen der Wirtefachprüfung bist du damit aber gut vorbereitet.

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So sparst du

  • Prüfe, ob du befreit bist: Du brauchst keinen neuen Ausweis, wenn du einen mindestens gleichwertigen Fähigkeitsausweis hast, eine anerkannte gastgewerbliche Fachschule abgeschlossen hast, mindestens 3 Jahre eine Bewilligung für einen gastgewerblichen Betrieb in einem anderen Kanton hattest oder mindestens 3 Jahre mit Fachverantwortung in einem bewilligten Betrieb gearbeitet hast.3 Das BGI erkennt unter anderem Fähigkeitsausweise aller Schweizer Kantone und GastroSuisse G1 und G2 an.5 Das spart dir CHF 380.
  • Kurs vergleichen oder weglassen: Ein Kurs ist freiwillig.3 Hol Preise ein und lass dir den Leistungsumfang schriftlich geben, bevor du bezahlst.
  • Frist und Rückzug beachten: Melde dich früh an, weil die Plätze begrenzt sind, und zahle rechtzeitig. Bei einem Rückzug nach der 4-Arbeitstage-Frist verfällt die Gebühr meist ganz.6
  • Im ersten Anlauf bestehen: Jede Wiederholung kostet erneut die Gebühr und Zeit bis zum nächsten Termin. Den Übungskatalog übst du im Wirtepatent Basel-Stadt Trainer mit allen Fragen, deren Lösung im aktuellen Lösungsheft belegt ist.
  • Nur den nötigen Betrieb beantragen: Jede Änderung der Bewilligung kostet wieder CHF 600.2 Klär Inhaber, Grösse, Charakter und Öffnungszeiten vor dem Gesuch.

Der Trainer ersetzt weder einen Kurs noch die Bewilligung. Er nimmt dir die Unsicherheit bei der Theorie. Was er kann, steht oben im Abschnitt Unser Wirtepatent Basel-Stadt Online-Trainer.

Häufige Fragen

Was kostet die Wirtefachprüfung in Basel-Stadt?

Die ordentliche Prüfung kostet CHF 380. Ein ausserordentlicher Termin kostet CHF 760, eine ergänzende Prüfung CHF 190 je Fach.1

Was kostet die Bewilligung für ein Restaurant?

Die Gebühr für einen Restaurationsbetrieb beträgt CHF 600, für einen Beherbergungsbetrieb ebenfalls. Änderungen an der Bewilligung kosten je CHF 600, eine Namensänderung CHF 300.2

Was kostet der Vorbereitungskurs?

Einen belegten Preis für Basel-Stadt haben wir nicht gefunden. Der Kurs ist freiwillig.3 Frag bei Gastro Basel-Stadt nach, die einen Fernlehrgang anbieten.4

Wann habe ich bestanden?

Wenn du in jedem der beiden Fächer mindestens 60 % der Aufgaben richtig löst. Ein Gesamtminimum nennt das Reglement nicht.1

Wie viele Prüfungstermine gibt es pro Jahr?

Das Reglement erlaubt vier bis sechs, die BGI-Seite führt aktuell sechs auf. Die genauen Daten stehen in der Tabelle oben und auf der Seite des BGI.15

Wie oft darf ich die Prüfung wiederholen?

Beliebig oft, am nächstmöglichen Termin und ohne Wartefrist.1

Quellen

Rechtsgrundlagen sind das Gastgewerbegesetz, das Prüfungsreglement und die Gebührenverordnung des BGI. Termine und Formular stammen vom BGI (Stand der Seite 1.10.2026, des Formulars 28.9.2026). Prüfe vor der Anmeldung die aktuellen Angaben auf bs.ch.

  1. Prüfungsreglement Wirtefachprüfung Basel-Stadt (SG 563.150) (bs.lexwork.naz.ch)
  2. Gebührenverordnung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats (SG 563.170) (bs.lexwork.naz.ch)
  3. Gastgewerbegesetz Basel-Stadt (SG 563.100) (bs.lexwork.naz.ch)
  4. berufsberatung.ch: Wirtekurs Gastro Basel-Stadt (Verzeichniseintrag) (berufsberatung.ch)
  5. Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt: Wirtefachprüfung (bs.ch)
  6. Anmeldeformular Wirtefachprüfung 2026/27 (BGI, Stand 28.9.2026) (media.bs.ch)