Frage 91 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Das Gesetz schreibt vor, dass Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eine Pflicht bezüglich durch Lebensmittel übertragbare Krankheiten aufmerksam machen müssen. Welche Pflicht ist gemeint?

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Richtige Antwort zu Frage 91

  • C: Meldepflicht bei durch Lebensmittel übertragbaren Krankheiten
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