Frage 64 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Dürfen die Lebensmittelinspektorinnen oder Lebensmittelinspektoren Ihre Lieferscheine, Rezepturen usw. einsehen?

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Richtige Antwort zu Frage 64

  • B: Ja, sie dürfen die Lieferscheine einsehen, haben allerdings Schweigepflicht.
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