Frage 248 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt
Auf was hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bei austretenden Beschäftigten hinzuweisen?
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Richtige Antwort zu Frage 248
- D: Auf die mögliche Fortsetzung der Unfallversicherung / das Übertrittsrecht in eine Einzeltaggeldversicherung.
Weitere Fragen: L-GAV, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen
- 249Wer bezahlt die Prämie der Unfallversicherung?
- 250Ab wie vielen Tagen Arbeitsunfähigkeit müssen die Mitarbeitenden ein Arztzeugnis vorlegen?
- 251Muss der 13. Monatslohn bei der Berechnung der BVG-Abzüge berücksichtigt werden?
- 252Wer bezahlt die Beiträge an die Familienausgleichskasse, aus welcher die Kinderzulagen finanziert werden?
- 253Wer legt die Mindestansätze für Verpflegung und Unterkunft fest?
- 254Darf die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mir meinen Lohn kürzen?