Frage 252 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt
Wer bezahlt die Beiträge an die Familienausgleichskasse, aus welcher die Kinderzulagen finanziert werden?
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Richtige Antwort zu Frage 252
- D: Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber
Weitere Fragen: L-GAV, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen
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