Frage 241 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Wer ist für die Erfassung der geleisteten Arbeitszeit (Arbeitszeiterfassung) verantwortlich?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 241

  • A: Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber
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