Frage 241 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt
Wer ist für die Erfassung der geleisteten Arbeitszeit (Arbeitszeiterfassung) verantwortlich?
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Richtige Antwort zu Frage 241
- A: Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber
Weitere Fragen: L-GAV, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen
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