Frage 226 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Die Arbeitsschicht dauert von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Kann ein halber Ruhetag gewährt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 226

  • A: Nein. Als halber Ruhetag gilt die freie Zeit bis 12 Uhr oder ab 14.30 Uhr bis zu Beginn der Nachtruhe.
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