Frage 193 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Können krankgeschriebene Arbeitnehmende das Arbeitsverhältnis kündigen?

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Richtige Antwort zu Frage 193

  • A: Ja, die Sperrfristen gemäss OR Art. 336c gelten nur für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber.
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