Frage 186 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Besteht während der Probezeit ein Kündigungsschutz bei Schwangerschaft, Krankheit und Unfall?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 186

  • A: Nein, der Kündigungsschutz beginnt erst nach Ablauf der Probezeit.
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