Frage 167 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt
Das BAZG führt eine Kontrolle in meinem Betrieb durch. Im Lager habe ich noch ein paar Flaschen Cognac, die ich von meiner letzten Frankreichreise zollfrei über die Grenze nahm. Ich verweigere daher den Zutritt zu meinem Lager.
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Richtige Antwort zu Frage 167
- B: Nein, ich habe kein Recht dazu. Ich bin verpflichtet, Zutritt zu meinen Geschäftsräumlichkeiten zu gewähren. Das BAZG darf auch meine Geschäftsbücher einsehen und von mir Auskünfte verlangen.
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