Frage 142 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt
Beim Bierausschank tropft überschüssiges Bier in das darunter stehende Glas. Kann dieses, nachgefüllt mit frischem Bier vom Zapfhahnen, auch verkauft werden?
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 142
- B: Nein, der Verkauf von Tropfbier ist verboten.
Weitere Fragen: Jugendschutz & Alkoholgesetz
- 143Welche Angaben muss die Getränkekarte enthalten?
- 145Wo dürfen keine alkoholischen Getränke angeboten oder abgegeben werden?
- 147Dürfen Sie offensichtlich betrunkenen Gästen noch Alkohol ausschenken?
- 148Welches ist das wichtigste Ziel der Alkoholgesetzgebung?
- 149Welche Getränke sind dem Alkoholgesetz unterstellt?
- 150Was ist die Bezeichnung für reinen Alkohol?