Frage 142 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Beim Bierausschank tropft überschüssiges Bier in das darunter stehende Glas. Kann dieses, nachgefüllt mit frischem Bier vom Zapfhahnen, auch verkauft werden?

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Richtige Antwort zu Frage 142

  • B: Nein, der Verkauf von Tropfbier ist verboten.
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