Frage 162 von 238 · Wirtepatent Basel-Stadt

Rechnungen, Quittungen oder Kassenbons müssen belegen, dass die gekauften Spirituosen versteuert sind. Wie lange muss ich diese Belege für eine Kontrolle des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) aufbewahren?

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Richtige Antwort zu Frage 162

  • A: Die Belege muss ich für 10 Jahre aufbewahren.
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